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Die Prüfkriterien im Einzelnen – Fortsetzung

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6.6. Allgemeine Angaben zum Vertrag
6.6.1. Angaben zum Vertragsschluss Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB
6.6.2. Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB
6.6.3. Vorbehalt, die versprochene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB
6.6.4. Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB, (bei Letztverbrauchern: § 1 PAngV; im Übrigen § 4 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 DL-InfoV)
6.6.5. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB
6.6.6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB
6.6.7. Einzelheiten hinsichtlich der Lieferung Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB
6.6.8. Einzelheiten hinsichtlich der Erfüllung Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB
6.6.9. Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Art. 246 § 2 Abs. 1 Nr. 2.1 EGBGB
6.6.10. Allgemeine Geschäftsbedingungen § 2 Abs. 1 Nr. 7 DL-InfoV
6.6.11. Ggf. Klausel über anwendbares Recht § 2 Abs. 1 Nr. 8 DL-InfoV
6.6.12. Ggf. Klausel über den Gerichtsstand § 2 Abs. 1 Nr. 8 DL-InfoV
6.6.13. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen Art. 246 § 2 Abs. 1 Nr. 2.4.b) EGBGB
6.6.14. Garantien § 2 Abs. 1 Nr. 9 DL-InfoV

6.7. Datenschutzerklärung
6.7.1. Art der Erhebung § 30 Abs. 1 TMG
6.7.2. Umfang der Erhebung und Verwendung § 30 Abs. 1 TMG
6.7.3. Zweck der Erhebung und Verwendung § 30 Abs. 1 TMG
6.7.4. Hinweis auf § 30 Abs. 4 TMG (Ende und Löschung der Daten etc) § 30 Abs. 3 TMG
6.7.5. Anzeige der Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter § 30 Abs. 5 TMG
6.7.6. Ermöglichung der anonymen Nutzung soweit technisch möglich und zumutbar § 30 Abs. 6 TMG
6.7.7. Information über Ermöglichung der anonymen Nutzung soweit technisch möglich und zumutbar § 30 Abs. 6 TMG

6.8. Dauerschuldverhältnis über mehr als ein Jahr
6.8.1. vertragliche Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen Art. 246 § 2 Abs. 1 Nr. 2.4.a) EGBGB Nur Textform

6.9. Widerrufsrecht
6.9.1. Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB
6.9.2. Widerrufs/Rückgabebelehrung Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB

6.10. Elektronischer Geschäftsverkehr
6.10.1. einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen Art. 246 § 3 Nr. 1 EGBGB
6.10.2. Angabe ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird Art. 246 § 3 Nr. 2 EGBGB
6.10.3. Angabe ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss dem Kunden zugänglich ist Art. 246 § 3 Nr. 2 EGBGB
6.10.4. Angabe, wie der Verbraucher mit den gemäß § 312e Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann Art. 246 § 3 Nr. 3 EGBGB
6.10.5. für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen und Art. 246 § 3 Nr. 4 EGBGB
6.10.6. Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwirft Art. 246 § 3 Nr. 5 EGBGB
6.10.7. Möglichkeit eines elektronischen Zugangs zu diesen Verhaltenskodizes Art. 246 § 3 Nr. 5 EGBGB

6.11. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten
6.11.1. Name der zuständigen Behörde oder einheitlichen Stelle § 2 Abs. 1 Nr. 4 DL-InfoV
6.11.2. Anschrift der zuständigen Behörde oder einheitlichen Stelle § 2 Abs. 1 Nr. 4 DL-InfoV

6.12. Finanzdienstleistungen
6.12.1. Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB
6.12.2. für Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB
6.12.3. gegebenenfalls den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge kein Indikator für künftige Erträge sind Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB
6.12.4. Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB
6.12.5. Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Unternehmer der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrags zugrunde legt, Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 4 EGBGB
6.12.6. eine Vertragsklausel über das auf den Fernabsatzvertrag anwendbare Recht Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 5 EGBGB
6.12.7. eine Vertragsklausel über das zuständige Gericht, Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 5 EGBGB
6.12.8. die Sprachen, in welchen die Vertragsbedingungen mitgeteilt werden Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 6 EGBGB
6.12.9. die Sprachen, in welchen die in dieser Vorschrift genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 6 EGBGB
6.12.10. die Sprachen, in welchen sich der Unternehmer verpflichtet, mit Zustimmung des Verbrauchers die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen, Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 6 EGBGB
6.12.11. einen möglichen Zugang des Verbrauchers zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 7 EGBGB
6.12.12. Voraussetzungen für den Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 7 EGBGB
6.12.13. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinien 94/19/EG und 97/9/EG fallen Art. 246 § 1 Abs. 2 Nr. 8 EGBGB

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